Das sollte man über das grüne Kennzeichen wissen

Grünes Kennzeichen im Detail

In Deutschland gibt es reguläre Zivilkennzeichen die eine schwarze Schrift auf weißem Grund haben. Allerdings gibt es auch grüne Nummernschilder. Im Grunde genommen sieht man die grünen Kennzeichen im Straßenverkehr weniger, denn nur wenigen Haltern wird dieses Kennzeichen zugesprochen. Dieses Autokennzeichen ist von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) vollkommen befreit. Wichtig ist aber, dass zwar keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden muss, dennoch besteht Versicherungspflicht. Wer das grüne Kennzeichen beantragt, muss wenigstens eine Haftpflicht nachweisen.

FAQ: Grünes Kennzeichen

1Bedeutung Kennzeichen mit grüner Schrift?
Dieses Kennzeichen sagt aus, dass das Fahrzeug keiner Steuerpflicht unterliegt.
2Was braucht man um ein grünes Kennzeichen zu bekommen?
Notwendig ist die Befreiung von der Kfz-Steuer. Das sind beispielsweise Personen mit Behinderung oder Fahrzeuge von Schaustellern. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Arbeitsmaschinen und Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr.
3Wo kann das grüne Kennzeichen beantragt werden?
Das Nummernschild wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt.

So sieht das grüne Kennzeichen aus

Das grüne Kennzeichen hat die gleiche Optik wie die regulären Nummernschildern. So sieht man am linken Rand das Eurofeld mit der Länderkennung. Weiter der Kreis- und Stadtkennung, ein Stempel und die TÜV-Plakette. Ebenfalls sieht man eine Reihe von Buchstaben und Zahlen. Das grüne Kennzeichen ist etwa 52 cm breit und hat eine Höhe von 13 cm. Grüne Nummernschilder sind genauso groß wie die klassisschen Eurokennzeichen. Die grüne Schrift ist im Grunde genommen der einzige Unterschied.

Welche Fahrzeuge werden mit einem grünen Kennzeichen ausgestattet?

Sofern gewisse Bestimmungen erfüllt sind, können fast alle Fahrzeuge ein grünes Kfz-Kennzeichen bekommen. Hier aber sind Krafträder und Busse ausgenommen, obwohl es auch hier eine Steuerbefreiung geben kann. Im ländlichen Raum findet man das Kennzeichen oft an einem Traktor oder an forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Auch ein Pferde- oder Hundeanhänger kann ein grünes Kennzeichen haben. Allerdings dürfen diese nur für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Bei anderen Anhänger gilt das gleiche, auch dort ist das Nummernschild zugelassen. Wenn ein Grund für eine Steuerbefreiung vorliegt, kann das grüne Kennzeichen für einen LKW mit oder ohne Anhänger, ebenso bei einem Auflieger bzw. Wechselbrücke genutzt werden. Eingeschlossen sind da auch Baumaschinen Stapler und Kräne.

Folgende Fahrzeuge dürfen das grüne Kfz-Kennzeichen führen:

  • Traktoren
  • Stapler
  • LKW
  • Wechselbrücken für Container
  • LKW-Anhänger und LKW-Auflieger
  • selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
  • PKW
  • PKW-Anhänger und Wohnwagen
  • forst- und landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsgeräte

Das sind die Voraussetzungen für das grüne Kennzeichen

Grundsätzlich kann das grüne Kennzeichen von jedem Fahrzeug genutzt werden. Dazu sind aber bestimmte Kriterien wie die Steuerbefreiung notwendig. Eingetragene Hilfsorganisationen und Vereine sind ebenfalls berechtigt, für zweckgebundene Fahrzeuge, das grüne Nummernschild zu nutzen.

Man sollte aber beachten, dass die Voraussetzungen für dieses Kennzeichen für die Landwirtschaft nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Hier gilt eine Mindestvoraussetzung, die besagt, dass die Bewirtschaftung eine Fläche von mehr als zwei Hektar haben muss. Aber auch Menschen die eine Behinderung haben, können das grüne Nummernschild beantragen. Dazu gehören auch Fahrzeuge von Schaustellern. Besteht eine außerordentlich hohe Besteuerung im Hinblick auf ein Zugfahrzeug, so kann durchaus ein LKW-Anhänger von der Steuer befreit werden.

Bei Steuerbefreiung immer ein grünes Kennzeichen?

Von der Zulassungspflicht befreite Fahrzeuge bezahlen keine Kfz-Steuer. Werden diese aber angemeldet, so werden schwarze Nummernschilder ausgegeben die steuerpflichtig sind. Man sollte aber beachten, dass nicht alle Fahrzeuge die von der Steuer befreit sind, ein grünes Kennzeichen erhalten.

Laut § 9 Abs. 2 FZV sind das folgende Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge von Behörden
  • Fahrzeuge von Diplomaten und konsularischen Vertretungen
  • Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen
  • Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Absatz 2 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
  • besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a

Grünes Kennzeichen und Versicherung

Generell ist die Befreiung von der Kfz-Steuer keine Befreiung von der Versicherungspflicht. Wer ein grünes Kennzeichen beantragt, muss wenigstens eine Haftpflicht nachweisen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei der Versicherungspflicht. So müssen beispielsweise Halter von Anhängern, die keine Zulassung benötigen, keine Haftpflichtversicherung abschließen. So müsste als Beispiel ein Pferdeanhänger mit eine, grünen Kennzeichen von einer Pflichtversicherung befreit sein.

Wo kann das grüne Kennzeichen beantragt werden?

Das kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Kreises oder Bezirkes beantragt werden. Es muss dazu eine Bestätigung der Steuerbefreiung beigefügt werden. Diese kann man vom Finanzamt oder Zoll erhalten.