Ausfuhrkennzeichen

Wer ein Fahrzeug von Deutschland dauerhaft ins Ausland außerhalb der EU exportieren möchte, der benötigt in vielen Fällen ein Ausfuhrkennzeichen. Alternativ werden diese besonderen Kennzeichen auch als Exportkennzeichen, Transitkennzeichen oder Zollkennzeichen bezeichnet.

Ein Ausfuhrkennzeichen wird dem Halter für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Dieser beträgt mindestens neun Tage und maximal zwölf Monate. Die Zulassung endet jeweils am letzten Tag um 23.59 Uhr. Das Enddatum wird dabei direkt am rechten Seitenrand des Kennzeichens festgehalten. Dort findet sich ein roter Längsbalken mit dem entsprechenden Tag, Monat und Jahr.

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1.Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Ein Ausfuhrkennzeichen kann bei der Kfz-Zulassungsstelle oder beim Straßenverkehrsamt beantragt werden, wobei jeder Autobesitzer das Recht auf eine solche Antragsstellung hat. Einzige Voraussetzung ist die Tatsache, dass keine Gebührenrückstände vorliegen dürfen. Schon ein kleiner Rückstand bei der Kfz-Steuer kann dafür sorgen, dass das Exportkennzeichen nicht ausgehändigt wird. Erst wenn alle offenen Beträge beglichen sind, erhält der Antragssteller sein Ausfuhrkennzeichen.

Das Stellen des Antrags erfolgt generell in schriftlicher Form. Dabei wird der Personalausweis benötigt, damit sich der Antragssteller auch als der Besitzer des Fahrzeugs ausweisen kann, und das Fahrzeug muss in vielen Fällen bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Weitere Dokumente umfassen die Zulassungsbestätigung Teil I und II (also Kfz-Schein und -Brief) sowie den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung. Letztere muss für den gesamten Zeitraum gelten, für den das Ausfuhrkennzeichen benötigt wird.

Wer ein bereits abgemeldetes Fahrzeug überführen möchte, benötigt darüber hinaus auch eine gültige Abmeldebestätigung und ein Nachweis, dass das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb ist. Zudem ist eine gelbe Versicherungskarte notwendig, wenn die Überführung in das Ausland außerhalb der EU erfolgen soll. In manchen Fällen zieht Zulassungsstelle zudem die alten Nummernschilder ein.

2.Welche Kosten fallen für das Ausfuhrkennzeichen an?

Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens ist mit Kosten verbunden. Die Höhe hängt dabei von der jeweiligen Region beziehungsweise der Zulassungsstelle ab. Typischerweise liegen die Kosten für die Zulassung selbst im Bereich von 25 bis 50 Euro. Dazu kommen noch Ausgaben für die Kennzeichen von 20 bis 40 Euro. Zudem fallen Kosten für die Kfz-Versicherung an. Jedes in Deutschland zugelassene Auto muss auch versichert sein, unabhängig davon, ob es exportiert werden soll. Die Höhe der Versicherungskosten ist unter anderem von der Dauer Zulassung abhängig.

Wichtig ist zudem, dass das Ausfuhrkennzeichen immer nur für das konkrete Auto gilt. Dies ist der große Unterschied zu Überführungskennzeichen, wie sie Autohändler nutzen. Diese können für verschiedene Autos genutzt werden. Wer sich trotzdem für eine Mehrfachnutzung entscheidet, muss mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. .

Generell sind Autobesitzer auch nicht verpflichtet, ein Auto, das exportiert werden soll, mit einem Ausfuhrkennzeichen zu versehen. Der Export ist auch mit einem herkömmlichen Kennzeichen möglich. Exportkennzeichehaben aber den Vorteil, dass sie eine begrenzte Gültigkeit haben und sich genau ein bestimmter Endtermin festlegen lässt. Sobald dieser erreicht ist, erlischt automatisch die Haftungspflicht des bisherigen Halters. Dieser haftet also nicht mehr, wenn das Auto später noch in ein Verkehrsdelikt verwickelt sein sollte.