Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen lassen sich nur für Fahrzeugüberführungen sowie für Prüfungs- und Probefahrten nutzen. Sie gelten maximal fünf Tage. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bereits abgemeldet, aber noch oder erneut versichert ist. Wir stellen Ihnen an dieser Stelle alle Voraussetzungen für die Kennzeichen vor.
1.Voraussetzungen im Überblick
Die örtliche Zulassungsbehörde, in der sich der Hauptwohnsitz des Antragstellenden befindet, ist
meist für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen zuständig. Bei Firmen gilt die Adresse des
Unternehmens. Unter gewissen Umständen können Sie auch über die Zulassungsstelle, in deren Nähe
sich das jeweilige Fahrzeug befindet, die Beantragung vornehmen.
Entsprechende Nachweise sind für eine erfolgreiche Genehmigung immer erforderlich. Für diese
Zuteilung sollte das Automobil eine gültige Hauptuntersuchung besitzen. Außerdem muss eine
allgemeine Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis vorhanden sein. Wenn das Fahrzeug durch Behörden
außer Betrieb gesetzt wurde, ist die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen von vornherein
ausgeschlossen.
Ab dem Tag der Zuteilung gelten diese Nummernschilder für fünf Tage. Der vorherige Verwaltungsakt
kostet meist zwischen zehn und fünfzehn Euro. Für die Prägung der Nummernschilder müssen Sie bis
zu 20 Euro bezahlen. Falls Sie die Nummernschilder online beantragen, kommen meist zusätzliche
Servicegebühren und Versandkosten hinzu. Die Kosten für die KfZ-Versicherung sind der größte
Posten. Je nach Fahrzeug kommt eine Summe zwischen 30 und 150 Euro zusammen.
2.Bedingungen für die Nutzung
Damit die zuständige Behörde eine Zulassung erteilt, benötigen Sie eine gültige KFZ-Versicherung
für den beantragten Zeitraum. Wenn es sich um ein wertvolles Automobil handelt, ist eine
zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Nach Abschluss der KFZ-Versicherung
erhalten Sie eine eVB-Nummer durch den Versicherer. Diese Nummer legen Sie bei der Beantragung der
Kurzzeitnummernschilder vor.
Die Zulassungsbehörde benötigt weitere Dokumente von Ihnen. So müssen Sie Ihre Identität mit
Ihrem Personalausweis oder einem Reisepass und zusätzlicher Meldebestätigung nachweisen. Falls Sie
im Auftrag eines Dritten handeln, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. Wenn Sie das
Kurzzeitkennzeichen für Ihr Unternehmen beantragen, sollten Sie zudem an Ihre Gewerbeanmeldung
beziehungsweise an einen Handelsregisterauszug denken.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch Fahrzeugschein genannt, ist immer vorzulegen. Außerdem
benötigen Sie den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Falls er nicht vorhanden ist, kann
die Behörde trotzdem die Kennzeichen ausstellen. Allerdings berechtigen diese lediglich zur Fahrt
in die nächstgelegene Prüfstelle. Erst wenn dort die Hauptuntersuchung erfolgreich durchgeführt
wurde, ist die Weiterfahrt möglich.
3.Beantragung der Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind nur für Probe- und Überführungsfahrten vorgesehen. Wer das Fahrzeug für andere Zwecke benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall droht eine Geldbuße. Außerdem gelten die Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland. Falls es um eine Überführung ins Ausland geht, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.