Ausfuhrkennzeichen
Wer ein Fahrzeug von Deutschland dauerhaft ins Ausland außerhalb der EU exportieren möchte, der benötigt in vielen Fällen ein Ausfuhrkennzeichen. Alternativ werden diese besonderen Kennzeichen auch als Exportkennzeichen, Transitkennzeichen oder Zollkennzeichen bezeichnet.
Ein Ausfuhrkennzeichen wird dem Halter für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Dieser beträgt mindestens neun Tage und maximal zwölf Monate. Die Zulassung endet jeweils am letzten Tag um 23.59 Uhr. Das Enddatum wird dabei direkt am rechten Seitenrand des Kennzeichens festgehalten. Dort findet sich ein roter Längsbalken mit dem entsprechenden Tag, Monat und Jahr.
1.Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Ein Ausfuhrkennzeichen kann bei der Kfz-Zulassungsstelle oder beim Straßenverkehrsamt beantragt
werden, wobei jeder Autobesitzer das Recht auf eine solche Antragsstellung hat. Einzige
Voraussetzung ist die Tatsache, dass keine Gebührenrückstände vorliegen dürfen. Schon ein
kleiner Rückstand bei der Kfz-Steuer kann dafür sorgen, dass das Exportkennzeichen nicht
ausgehändigt wird. Erst wenn alle offenen Beträge beglichen sind, erhält der Antragssteller sein
Ausfuhrkennzeichen.
Das Stellen des Antrags erfolgt generell in schriftlicher Form. Dabei wird der Personalausweis
benötigt, damit sich der Antragssteller auch als der Besitzer des Fahrzeugs ausweisen kann, und das
Fahrzeug muss in vielen Fällen bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Weitere Dokumente
umfassen die Zulassungsbestätigung Teil I und II (also Kfz-Schein und -Brief) sowie den Nachweis
über eine gültige Hauptuntersuchung. Letztere muss für den gesamten Zeitraum gelten, für den das
Ausfuhrkennzeichen benötigt wird.
Wer ein bereits abgemeldetes Fahrzeug überführen möchte, benötigt darüber hinaus auch eine
gültige Abmeldebestätigung und ein Nachweis, dass das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb ist. Zudem
ist eine gelbe Versicherungskarte notwendig, wenn die Überführung in das Ausland außerhalb der EU
erfolgen soll. In manchen Fällen zieht Zulassungsstelle zudem die alten Nummernschilder ein.
2.Welche Kosten fallen für das Ausfuhrkennzeichen an?
Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens ist mit Kosten verbunden. Die Höhe hängt dabei von der
jeweiligen Region beziehungsweise der Zulassungsstelle ab. Typischerweise liegen die Kosten für die
Zulassung selbst im Bereich von 25 bis 50 Euro. Dazu kommen noch Ausgaben für die Kennzeichen von
20 bis 40 Euro. Zudem fallen Kosten für die Kfz-Versicherung an. Jedes in Deutschland zugelassene
Auto muss auch versichert sein, unabhängig davon, ob es exportiert werden soll. Die Höhe der
Versicherungskosten ist unter anderem von der Dauer Zulassung abhängig.
Wichtig ist zudem, dass das Ausfuhrkennzeichen immer nur für das konkrete Auto gilt. Dies ist der
große Unterschied zu Überführungskennzeichen, wie sie Autohändler nutzen. Diese können für
verschiedene Autos genutzt werden. Wer sich trotzdem für eine Mehrfachnutzung entscheidet, muss mit
Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. .
Generell sind Autobesitzer auch nicht verpflichtet, ein Auto, das exportiert werden soll, mit einem
Ausfuhrkennzeichen zu versehen. Der Export ist auch mit einem herkömmlichen Kennzeichen möglich.
Exportkennzeichehaben aber den Vorteil, dass sie eine begrenzte Gültigkeit haben und sich genau ein
bestimmter Endtermin festlegen lässt. Sobald dieser erreicht ist, erlischt automatisch die
Haftungspflicht des bisherigen Halters. Dieser haftet also nicht mehr, wenn das Auto später noch in
ein Verkehrsdelikt verwickelt sein sollte.